Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

TRF auf Zielgeraden: Kompromiss zur Regulierung von Kryptowährungen im Trilog geschlossen

Seit Ende März bereitet die Transfer of Funds Regulation (TRF) den Krypto-Investoren Kopfschmerzen. Zwischenzeitlich kam es zum Trilog im Mai, einem offenen Brief der Community und der Ablehnung des Verbotsparagrafen 18aa durch die deutsche Regierung. Jetzt haben sich EU-Parlament, Abgeordnete und Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss geeinigt.

Streit um „unhosted Wallets“ beendet

Die TRF zielt auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung im Krypto-Space ab. Bislang kam es zu zahlreichen Änderungen des Entwurfes, da der Umgang mit den sogenannten „unhosted Wallets“ und die Pflicht der Sammlung von Transaktionsdaten nicht geklärt war. Am Mittwoch wurde in einem erneuten Trilog beschlossen, dass entsprechende Informationen gesammelt und gespeichert werden müssen. Falls die DSGVO-Richtlinien durch eine Speicherung der Daten verletzt werden könnten, entfällt die Pflicht jedoch. Auch bei Transfers zwischen zwei privaten Bitcoin Wallets soll die Regelung nicht gelten.

Der finale Gesetzestext enthält auch Richtlinien zu Transaktionen zwischen Börsen und unhosted Wallets. Ab einem Betrag von 1.000 € muss der Krypto-Dienstleister überprüfen, ob die Wallet zum Kunden gehört. Diese Überprüfung muss aber lediglich einmal vollzogen werden.

Community weiterhin kritisch

Dem Branchenmedium BTC-ECHO gegenüber äußerte sich Robert Kopitsch, Secretary General der Interessensvertretung Blockchain for Europe eher kritisch, begrüßt allerdings den Kompromiss: „Die Transfer of Funds Regulation ist in der beschlossenen Form zwar kein Kunstwerk, aber sie ermöglicht es der Industrie operational zu bleiben, bei einer gleichzeitigen Inbetrachtnahme der technologischen Realität, inklusive DeFi bzw. self-custodial Wallets.“

 

Foto von Masjid MABA

Gib den ersten Kommentar ab

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert