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Nach Wirecard nun auch Gamestop: BaFin-Mitarbeiter erneut im Visier

Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht handelten mit Gamestop-Aktien. Wie das „Handelsblatt“ berichtete, haben hierbei zwei Beschäftige womöglich gegen das interne Verbot spekulativer Geschäfte verstoßen. Dies gehe aus einer Kleinen Anfrage von Fabio de Masi hervor, seines Zeichens Finanzexperte der Linken.

Zwischen September 2020 und dem 10. Februar 2021 hatten insgesamt vier Mitarbeiter 23 Mal Gamestop-Aktien gehandelt. Bei zwei dieser Fälle prüft nun die Bafin, ob jene Finanzgeschäfte als spekulativ einzuordnen sind. Dies kommunizierte das Bundesfinanzministerium. Dies wiederum wäre „aus Sicht der Bafin und des BMF nicht hinnehmbar„, wie es dort heißt.

 

Ernsthafte Konsequenzen

Derartige Geschäfte seien seit dem 16. Oktober 2020 nicht mehr zulässig. Ein solcher Regelverstoß könnte zu personal- oder dienstrechtlichen Konsequenzen führen. Insbesondere seit dem Wirecard-Skandal sieht sich die Finanzaufsicht erheblicher Kritik ausgesetzt. Seinerzeit konnte die Behörde nicht beantworten, ob Mitarbeiter private Aktiengeschäfte in ihrer Arbeitszeit ausführen, noch ob sich diese Insider-Wissen zunutze machen. Obgleich die Regelungen für Bafin-Mitarbeiter verändert wurden, sind noch umfassendere Verbote auf gesetzlicher Grundlage geplant.

Die Bafin spricht dann von spekulativen Geschäften, wenn der mehrfache Handel mit einem Asset in einem Zeitraum von weniger als 30 Tagen erfolgt, und wenn dieser nicht der langfristigen Vermögensbildung dient, sondern dem Erzielen kurzfristiger Gewinne.

Teilweise entlastet

Die Bafin betont, dass es im Fall Gamestop bis dato keine Anzeichen für Insidergeschäfte gebe. Allerdings sei die Prüfung noch nicht vollständig abgeschlossen.

Die Causa Gamestop erhitzt nach wie vor die Gemüter. Ob die Hedge-Fonds oder die Privatanleger die Oberhand behalten, das wird sich erst noch herausstellen müssen. Die Gaming Aktie erfreut sich immer noch großer Beliebtheit.

Bild von Buffik auf Pixabay

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