Cannabis dient als Therapeutikum gegen zahlreiche Krankheiten. Und auch in Deutschland dürfen Ärztinnen und Ärzte seit dem Jahr 2017 Cannabis auf Rezept verschreiben. Allerdings ist dieser Prozess nach wie vor mit viel Bürokratie verbunden. Dies äußerte Thomas Vaterrodt, seines Zeichens Chefarzt der Neurologie in den SHG-Kliniken Sonnenberg, wie das Wissenschaftsjournal „Spektrum“ berichtete.
Demnach müssen die Krankenkassen jeden Antrag einzeln prüfen. Dies liege daran, dass Cannabis-Blüten aufgrund fehlender Wirksamkeitsnachweise nicht als Arznei zugelassen seien. Für Ärzte stelle dies einen erheblichen Mehraufwand dar. Dieser Tage laufen zahlreiche Studien, anhand derer eine bessere medizinale Einschätzung erfolgen soll. Die Ergebnisse liegen bis dato jedoch noch nicht vor.
Deutschland auf Ausland angewiesen
Im vergangenen Jahr importierte die Bundesrepublik 6.740 Kilogramm Cannabis für den medizinischen Gebrauch. In Zukunft soll die Pflanze auch in Deutschland kultiviert werden. Damit möchte die Bundesregierung nicht zuletzt auch Engpässe vermeiden, da weitere Legalisierungen rund um den Globus das verfügbare Angebot Sprung-artig verringern könnten. Zuständig hierfür ist ein neues Team, die sogenannte „Cannabis-Agentur„.
Aktuell gehe man davon aus, dass zwischen 60.000 und 80.000 Menschen in Deutschland Cannabis verschrieben bekommen. Allerdings könnte dies auch erst der Anfang sein. In Kanada bekomme rund 1 Prozent der Bevölkerung Cannabis verschrieben – umgerechnet auf Deutschland wären das 830.000 potenzielle Abnehmer.
Cannabis sorgt für Furore auf Börsenparkett
Unterdessen zeigt ein Blick auf die Finanzwelt, dass Marihuana-Konzerne an der Börse heiß gehandelt werden. Zwar scheinen weniger Anleger Cannabis Aktien kaufen zu wollen als noch im Jahr 2017 und 2018, als die Rallye ihren Höhepunkt erlebte. Nichtsdestotrotz erwarten antizyklische Investoren, dass es schon bald wieder bergauf gehen könnte. Um Vorhersagen war es lange Zeit so bestellt wie um optimistische Wasserstoff Aktien Prognosen – mit dem Unterschied, dass sich diese im zweiten Falle bis dato auch bewahrheiteten.
Bild von Gordon Johnson auf Pixabay
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