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Binance-Chef nicht auffindbar: SEC beantragt alternative Zustellungsform

Vor rund einer Woche wurde bekannt, dass die US-amerikanische Behörde SEC die Krypto-Börse Binance verklagt. Unter anderem geht es um den Handel mit unregulierten Wertpapieren. Doch nun scheint es Probleme bei der Zustellung der Klageschrift zu geben.

Derzeit ist unklar, wo sich der Geschäftsführer der führenden Krypto-Plattform aufhält. Außerdem geht aus den Angaben des Unternehmens nicht hervor, wo Binance seinen Hauptsitz hat. Nun möchte die SEC eine alternative Zustellung beantragen.

In der Regel erfordert eine Zustellung der Gerichtsunterlagen die Anwesenheit und persönliche Unterschrift des Empfängers. Da dies bei Changpeng Zhao, dem Binance-CEO nicht möglich ist, plant die SEC laut den Dokumenten einen anderen Weg.

„Binance und Zhao sind nicht das typische ausländische Unternehmen und die typische ausländische Person, da sie dafür bekannt sind, dass sie keinen ausgewiesenen Hauptsitz oder Wohnsitz besitzen, geschweige denn einen solchen identifizieren, und Zhao ist zudem bekannt dafür, dass er seinen Aufenthaltsort nicht preisgeben will.“

Zhao muss seinen Aufenthaltsort nicht preisgeben

Mit der Zustellung der Gerichtsunterlagen möchte die Behörde die Vorladung des Geschäftsführers durchbringen. Trotz der Anklagepunkte ist Zhao derzeit jedoch nicht verpflichtet vor Gericht zu erscheinen, oder seinen Aufenthaltsort preiszugeben. Das betonte der Erfinder des BNB Tokens auch selbst. Auf Twitter schrieb er:

„Mir wurde gesagt, dass dies nur ein Teil des SEC-konformen Prozesses ist. Nichts Neues. Mir wurde auch gesagt, dass ich nicht persönlich erscheinen muss.“

Der Aufenthaltsort von Zhao ist und bleibt vermutlich unbekannt. Denn der Geschäftsführer ist bekannt dafür, nicht viel aus seinem Privatleben zu teilen. Die Behörde könnte künftig dennoch einen Weg finden, die Gerichtsunterlagen zuzustellen.

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