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Vorbild für Deutschland? in Südkorea sollen verschenkte Token besteuert werden

Laut Berichten von Finanzen.net plant das Südkoreanische Finanzministerium, ab 2024 verschenkte oder geerbte Token zu versteuern. Demnach würde das Verschenken eines Tokens bald unter die Schenkungssteuer fallen.

Wie funktioniert die Schenkungssteuer?

Eine Person, die einen Token geschenkt bekommen hat, muss in Zukunft also spätestens drei Monate nach der Schenkung eine Erklärung einreichen. Danach muss die Person mit Steuern von 10 bis 50 % des Wertes rechnen. Wann eine Übertragung eines Tokens als Schenkung gilt und damit unter diese Steuer fällt, müsse im Einzelfall geklärt werden.

Doch auch Airdrops, die gratis Zuteilung von Token, könnten bald unter diese Steuer fallen. Das Finanzministerium geht davon aus, dass ein Airdrop eine digitale Vermögensübertragung mit wirtschaftlichem Wert sei. Doch dabei werden diese von Kryptobörsen nur als Anreiz für Anleger genutzt.

Steuern gelten auch für geerbte Token

Schon im September 2021 kündigte die Regierung in Südkorea an, auch auf geerbte Token eine Steuer zu erheben. Ihre Umsetzung wurde bereits von der Regierung bestätigt. Jedoch wurde der gesamte Steuerreformplan auf das Jahr 2025 verschoben.

Auch die Übertragung oder der Verleih von virtuellen Vermögenswerten ist bis zu Umsetzung noch steuerfrei. Es gibt große Kritik an der Steuerreform, besonders Kleinanlegern wird es demnach schwer gemacht, mit Kryptowährung zu handeln, allein durch den Besitz eines Tokens würden auf sie Bürokratie und Steuern zu kommen. Kryptohändler aus Südkorea wünschen sich ein anderes System, welches nur Händler betrifft, die in großen Mengen mit Bitcoin, Ethereum und Co. handeln.

Ob der deutsche Fiskus dem südkoreanischen Beispiel folgen wird, ist bislang noch völlig offen. Bislang gibt es hierzu keine öffentlichen Überlegungen seitens des Finanzministeriums.

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