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Stellvertretende Generalstaatsanwältin: „Kryptowährung kein sicherer Hafen für Kriminelle“

Kryptowährungen sind kein sicherer Hafen für Kriminelle. Dies zumindest behauptet stellvertretende Generalstaatsanwältin Monaco im Angesicht der Festnahme des Ehepaares in New York, welches im Jahr 2016 119.754 Bitcoins auf kriminelle Art und Weise von der Börse Bitfinex abziehen konnte. Die US-Behörden nahmen das Paar nun am 8. Februar fest, der Wert der gestohlenen Kryptowährungen beläuft sich dieser Tage auf 4,5 Milliarden US-Dollar.

Heather Morgan sowie Ilya Lichtenstein droht nun eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren, außerdem womöglich weitere 5 Jahre für „Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten„, wie das Branchenportal BTC-ECHO weiß.

An den Ermittlungen waren zahlreiche Akteure beteiligt, darunter das FBI, die Cyber Crimes Unit Washington und auch die Polizeidirektion Ansbach in Deutschland.

Kryptowährungen für Betrug nur bedingt geeignet

Es habe sich dabei um ein kompliziertes Unterfangen gehandelt, um ein Katz und Maus Spiel. Die Beschuldigten scheinen die Strafverfolger jahrelang auf falsche Fährten gesetzt und Token „durch ein Labyrinth von Kryptowährungstransaktionen gewaschen“ zu haben. Letzten Endes: erfolglos.

Die Causa zeigt auf, dass die Kryptoszene durchaus – wenig überraschend – mit kriminellen Akteuren zu kämpfen hat. Allerdings beginnt das Narrativ von Bitcoin & Co. als Eldorado für Kriminelle mehr und mehr zu bröckeln, denn die Blockchain vergisst nichts. Auch das deutsche Bundesfinanzministerium kommt in der „Ersten Nationalen Risikoanalyse“ zu einer ähnlichen Einschätzung, unter anderem deshalb, da nach wie vor Bargeld prädestiniert für illegale Aktivitäten sei.

Nichtsdestotrotz gilt es, Augen und Ohren offenzuhalten. So warnte erst unlängst die BaFin vor unlauteren Akteuren, auch wir können uns diesem Appell voll und ganz anschließen.

Ein Kommentar

  1. incamas SRL incamas SRL 11. Februar 2022

    Das Bankhaus Scheich hat für das Land Hessen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Kryptowährungen aus Beschlagnahmungen im Wert von ca. 100 Millionen Euro veräußert. Das Bankhaus hat die Kryptowährungen innerhalb von einer Woche bis zum 20. Dezember 2021 abverkauft.

    Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Bankhaus Scheich haben im Rahmen der Veräußerung der Kryptowerte ein Setup etabliert, über das nun auch zukünftig Krypto-Transaktionen rechtssicher und schnell abgewickelt werden können. Da die Kryptowährungen im Zusammenhang mit Verbrechen stehen gelten sie als „kontaminierte Coins“ und können nicht auf gängigen Börsen gehandelt werden. Der nun etablierte Prozess stellt sicher, dass Handelspartner informiert werden, dass die Währungen wieder in rechtmäßigem Besitz sind und als „sauber“ deklariert worden sind, so dass eine Veräußerung möglich ist. https://incamas.blogspot.com/2021/12/sparkassengruppe-bei-kryptowertpapiere.html

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