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Regulierungen: Bitcoin ist in Dänemark steuerpflichtig

Der oberste Gerichtshof in Dänemark hat entschieden. Der Handel mit der Kryptowährung Bitcoin ist steuerpflichtig. Demnach müssen Händler bei dem Verkauf des Coins Steuern zahlen. Diese Entscheidung wurde anhand von zwei Fällen gefallen.

Wie üblich bei dieser Form von Verfahren, ging es um die Frage, ob die Kryptowährungen als ein Spekulationsobjekt angesehen werden oder nicht. Mit einer Mitteilung vom 30. März beendete das Gericht diese Diskussion. Die Richter beschreiben ihre Begründung wie folgt.

„Das Oberste Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die erhaltenen Bitcoins als Vermögenswerte eingestuft werden müssen, die mit der Absicht gekauft wurden, um später als Teil der Geschäftsbestrebungen des Besitzers weiterverkauft zu werden. Es ist also davon auszugehen, dass diese zum Zeitpunkt des Verkaufes kein Privatbesitz oder langfristiges Asset waren, weshalb das Oberste Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Weiterverkauf der Bitcoins mit Gewinnabsicht getätigt wurde und deshalb steuerpflichtig ist.“

Steuerpflichtiger Handel: In Deutschland sieht man das ähnlich

Nun ist es also offiziell, der Handel mit dem Bitcoin unterliegt der Steuerpflicht. Vor genau einem Monat wurde in Deutschland ein ähnlicher Entscheid getroffen. Auch hier ging es um die Frage, ob der Gewinn aus dem Krypto-Handel steuerpflichtig ist.

Hier wurde ebenfalls die Entscheidung getroffen, dass die Händler, ihre Gewinne versteuern müssen. Die Richter entschieden auf der gleichen Grundlage, dass die Investoren die Coins mit der Absicht kaufen würden, Renditen zu erzielen.

Anders als in Dänemark gilt hierzulande jedoch die zwölfmonatige Spekulationsfrist. Das bedeutet, wer die Assets innerhalb eines Jahres wieder verkauft, muss dafür keine Steuern bezahlen.

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