Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Krypto-Besteuerung in Deutschland wird konkret

Bis dato wurden Investoren von Bitcoin, Ethereum & Co. steuerlich wie Gold-Anleger behandelt: Verkäufe gelten als private Veräußerungsgeschäfte, auf erzielte Gewinne werden bei über einem Jahr Haltezeit keine Abgeltungssteuern fällig. Diese Sonderregel soll nun für manche Investments wegfallen, das Bundesfinanzministerium legte erst unlängst einen Entwurf einer bundeseinheitlichen Regelung vor.

In dem Entwurf heißt es unter anderem: „Die Veräußerungsfrist verlängert sich […] auf zehn Jahre, wenn Einheiten einer virtuellen Währung oder Token als Einkunftsquelle genutzt werden oder zumindest in einem Kalenderjahr hieraus Einkünfte erzielt worden sind. Eine Nutzung als Einkunftsquelle liegt beispielsweise vor, wenn Einheiten einer virtuellen Währung im Wege des sogenannten Lending gegen Entgelt überlassen werden„.

Leitfaden

Allerdings soll aus dem Entwurf keine Gesetzesänderung hervorgehen. Stattdessen soll dieser den „Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft“ ein Leitfaden sein. Zuvor habe es bei der Krypto-Besteuerung viele rechtliche Grauzonen gegeben. Werner Hoffmann, seines Zeichens Steuerrechtler und Informatiker, betont, dass die gesetzliche Grundlage immer noch die Gleiche sei.

Lange gab es wenig Neuigkeiten rund um die Themen Kryptowährungen und Steuern. Mit dem Entwurf reagiert das Bundesfinanzministerium nun auf den Trend an den Börsen: immer mehr verleihen Kryptowährungen gegen Zinsen, anstatt die Token lediglich auf einer Wallet oder Krypto Exchange zu verwahren.

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Gib den ersten Kommentar ab

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert