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Kläger erheben weitere Vorwürfe gegen Elon Musk

Das Gerichtsverfahren rund um Elon Musk und den Dogecoin geht weiter. Nun erheben einige Kläger weitere Vorwürfe gegen den Unternehmer. In der Sammelklage heißt es, dass sich Musk nicht an das Wertpapiergesetz gehalten habe. Des Weiteren wird ihm Kursmanipulation vorgeworfen.

Am 31. Mai legte die Klägergruppe beim United States District Court for the Southern District of New York überarbeitete Dokumente vor. Darin heißt es, Musk habe seinen Einfluss innerhalb der sozialen Netzwerke erneut genutzt, um den Kurs des DOGE Coins zu manipulieren.

Grund für die Erneuerung der Klage ist die Aktion aus dem vergangenen Monat. Für einen Tag lang wurde aus dem Twitter-Logo ein Shiba Inu, welcher auf das Markenzeichen der bekannten Kryptowährung ist.

Die dritte Anpassung innerhalb eines Jahres

Die Klage wurde erstmalig im Juni 2022 eingereicht. Nun wurde sie jedoch zum dritten Mal angepasst, aufgrund der Handlungen von Elon Musk. Die Kläger sehen in jedem Tweet, in dem der Millionär eine Kryptowährung erwähnt, eine Kursmanipulation.

In der Klage ist von einem „Musk-Effekt“ die Rede. Die Kläger beschreiben diesen in folgenden Worten.

„Der Beklagte Musk bezeichnet sich selbst als ‚Dogefather‘ und ‚ehemaliger CEO von Dogecoin‘, und agiert als Teilhaber, Sprecher sowie Promoter des Dogecoin, der eine ‚Doge Army‘ zusammengetrommelt hat, deren Teil seine eigenen Unternehmen sowie mehrere namhafte Milliardäre, Influencer und Prominente sind, um den Kurs, die Marktkapitalisierung und das Handelsvolumen des Dogecoin nach oben zu treiben.“

Derzeit fordert die Klägergruppe von 258 Milliarden USD von dem Twitter-CEO. Der DOGE bewegt sich heute auf einem Niveau von 0,07098 USD, nachdem er in den vergangenen 24 Stunden um acht Prozentpunkte angestiegen ist.

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