Portugal will einen Gesetzesrahmen für Kryptowährungen erstellen, und schlägt unter anderem eine Kapitalertragssteuer von 28 Prozent vor. Kapitalerträge aus Krypto-Vermögen, die länger als 365 Tage gehalten werden, sollen von dieser Steuer ausgenommen sein. Bis dato galt Portugal als Steuerparadies für Krypto-Anleger.
Darüber hinaus wird eine Transaktionssteuer in Höhe von 4 Prozent für bestimmte Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen vorgeschlagen, die zum Beispiel bei einer Erbschaft anfallen soll. Nun liegt es am portugiesischen Parlament, ob die Vorschläge auch tatsächlich Anwendung finden.
Marktbeobachter sind unterdessen wenig überrascht. Bereits im Mai kündigte Finanzminister Fernando Medina an, dass man Krypto-Assets besteuern wolle. Seiner Meinung nach gelte es, Lücken in Bezug auf die Krypto-Besteuerung zu schließen.
Auch in Deutschland wurde dieses Jahr für rechtliche Klarheit gesorgt. Aus den Richtlinien geht hervor, dass Kapitalerträge aus dem Krypto-Handel in der Bundesrepublik ab einer Haltefrist von einem Jahr nicht mehr versteuert werden müssen. Verkaufen Anleger ihre Anteile vor dem Verstreichen dieser Frist, ist die Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und den Anschaffungskosten zu versteuern (Einkommenssteuererklärung Anlage SO). Dies gilt für Privatanleger, wohlgemerkt.
Ob und inwiefern sich die Entscheidung in Portugal auf die ansässige Kryptoszene auswirkt, wird sich zeigen müssen. Wir sind der Auffassung, dass in rechtlicher Klarheit und Regulierung ganz klar auch für die Branche eine Chance liegt.
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