In den vergangenen Wochen gab es in der französischen Politik Diskussionen darüber, ob Krypto-Werbung im Internet verboten werden soll oder nicht. Der Gesetzesentwurf wurde nun so weit verändert, dass die Unternehmen weiterhin auf der Social-Media-Plattform Instagram werben dürfen.
Der neue Änderungsantrag sieht vor, dass Unternehmen, die bei der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF) registriert sind, gemeinsam mit Influencern ihren Coin bewerben dürfen.
„Der derzeitige Wortlaut ist spezifischer als die bestehenden Bestimmungen im Verbraucherschutzgesetz, da dies bisher die Möglichkeit ausschließt, dass bei der Finanzaufsichtsbehörde (AMF) registrierte Dienstleister für digitale Vermögenswerte (PSAN) Reichweite in den sozialen Medien für kommerzielle Zwecke nutzen dürfen. Daher führt die Änderung diese Möglichkeit nun auch für PSAN ein, die bei der AMF lediglich registriert oder zugelassen sind.“
Ursprünglich war ein vollkommenes Verbot geplant
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf beinhaltete Zeilen, in denen es hieß, dass Influencer in Zukunft keinerlei Werbung für Kryptowährung machen dürfen. Denn im Gegensatz zu einer Registrierung würden die Unternehmen laut diesem Gesetz eine Lizenzierung der AMF benötigen.
In Frankreich sind alle Krypto-Unternehmen verpflichtet, sich bei der Behörde zu registrieren. Eine Lizenzierung jedoch erhält man dort nur sehr schwer. Bisher ist keiner der registrierten Coins auch lizenziert. Demnach wäre die Influencer-Werbung über einen Umweg komplett verboten gewesen.
Nun soll jedoch der neue Gesetzesentwurf für etwas mehr Freiraum bei der Instagram-Werbung führen. In der nächsten Plenarsitzung sollte dieser vor dem gesamten Senat diskutiert werden. Erst mit einer erfolgreichen Abstimmung wird dem Entwurf zugestimmt.
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Foto von Fabien Maurin
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