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Bundesfinanzhof entscheidet: Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig

Der Bundesgerichtshof, der Urteile in Bezug auf Finanz- und Steuern-Fragen fällt, entschied am 28. Februar, dass deutsche Bürger ihre Gewinne aus dem Krypto-Handel versteuern müssen.

Entscheidung seit 2017 erwartet

Das Urteil wurde in einem Prozess gesprochen, welcher bereits seit 2017 lief. Ein Kläger hatte seine Einnahmen durch den privaten Krypto-Handel seinem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Gegen die anfallenden Steuern hatte er sich bisher jedoch gewehrt.

Nachdem das Verfahren bereits einige Instanzen durchlaufen hatte, wurde nun das harte Urteil gesprochen: Deutsche Krypto-Händler müssen Gewinne in Form von Bitcoin und Co. in Zukunft versteuern. Dabei soll jedoch die Spekulationsfrist von 12 Monaten gelten. Wer seine Token also länger als ein Jahr behält, bleibt vor den Abgaben geschützt.

Technologische Details spielen keine Rolle

Der anonyme Kläger hatte das Zurückhalten der Steuern mit der Tatsache begründet, dass Kryptowährungen lediglich digitale Codes und keine Wertpapiere sind.

Der oberste Gerichtshof sieht das jedoch anders. Die Art und Weise, wie die Coins entstehen, spielt keine Rolle. Tatsache ist, dass sie einen Wert besitzen und in „echtes“ Geld umgewandelt werden können.

Im Urteil beschreiben sie ihre Begründung wie folgt: 

„Entgegen der Auffassung der Kläger seien technische Details virtueller Währungen ‑‑ etwa soweit sie in einem sogenannten „Whitepaper“ als der Verfassung einer Blockchain beschrieben seien‑‑, für die Wirtschaftsguteigenschaft nicht von Relevanz.“

Weiter heißt es darin, dass Kryptowährungen in den Bereich „andere Wirtschaftsgüter“ fallen. Demnach unterliegen sie der Einkommenssteuer. Trader sind sowohl verpflichtet diese anzugeben, als auch zu bezahlen. Über die jährliche Steuererklärung soll das zuständige Finanzamt darüber informiert werden.

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