Kryptowährungen

Coinbase mit fragwürdigem Paragraph in Quartalsbericht

Am Montag veröffentlichte die Kryptobörse Coinbase einen vierteljährlichen Bericht, indem die Ziele des Quartals nicht eingehalten werden konnten – daraufhin brach die Aktie um 17 % ein und eine interessante Passage wurde entdeckt, die mit der Sicherheit von Kundengeldern zu tun hat. Demnach müssten diese im Falle eines Black Swan Events, beispielsweise einer Insolvenz, nicht zurückgezahlt werden, die Kunden würden auf dem Schaden sitzen bleiben. 

Kundengelder kein Teil des Konkursbetrags

Die Passage ist im 10-Q-Filing Report zu finden und gibt Auskunft über die Versicherung von Kundengelder.

„Da verwahrte Krypto-Vermögenswerte als Eigentum einer Konkursmasse angesehen werden können, könnten die von uns im Namen unserer Kunden verwahrten Krypto-Vermögenswerte im Falle eines Konkurses Gegenstand eines Konkursverfahrens sein und diese Kunden könnten als unsere im Allgemeinen nicht abgesicherten Gläubiger behandelt werden.“

Im Falle einer des Konkurses würden Kunden von Coinbase also entweder als letzte ihr Kapital zurückbekommen oder gar nicht.

Experten warnen vor Fremdverwahrung: Brian Armstrong entschuldigt sich

Durch die Offenlegung der Gefahren bestätigt sich, was viele Krypto-Experten schon lange prognostizieren – not your keys, not your coins. Vijay Boyapati, Bitcoin-Buchautor, schrieb auf Twitter: „Vielen Dank, Coinbase, dass Sie uns alle daran erinnert haben, warum wir #Bitcoin  nicht an einer Börse verwahren sollten.“

 

CEO von Coinbase, Brian Armstrong, meldet sich in einer Tweet-Reihe zu Wort. Ein Insolvenzrisiko bestünde nicht. Dennoch wurde eine neue Risiko-Absicherung, SAB 121, auf SEC-Anforderungen implementiert.

 

Armstrong zufolge „unternimmt Coinbase weitere Schritte, um die Nutzungsbedingungen so zu aktualisieren, sodass Kunden bei einem Black-Swan-Event derselbe Schutz geboten werden kann.“ Dass solche Bedingungen nicht schon verwendet wurden, entschuldigt er. 

Die rechtliche Situation, so der 39. Jährige, sei aber weiterhin ungeklärt – es könne sein, dass Kundenvermögen bei einem Insolvenzverfahren als Teil des Unternehmenskapitals betrachtet wird. Kryptohandelsplätze wie eToro oder Trade Republic bieten eine Reihe an Kryptowährungen, bei klarer Rechtslage an.

 

Raphael Schleuning

SEO, Media Manager, News-Beiträge. Handelskontor-News@web.de

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