Kryptowährungen

Ethik-Konflikt: Regierungsbeamte mit Krypto-Besitz dürfen nicht an Regulierung arbeiten

Ein Bericht des US-Büros für Regierungsethik (Office of Government Ethics – OGE) regelt ab sofort den Umgang mit Regierungsbeamten, die in den Krypto-Space investiert sind. Demnach dürfen keine der Mitarbeiter an Krypto-Regulierungen mitwirken. 

De-Minimis-Ausnahme ausgesetzt

Im klassischen Finanzmarkt dürfen Beamte, die Eigentümer von Aktien, ETFs und anderen Anlageprodukten unter bestimmten Voraussetzungen an der Gestaltung von Richtlinien teilhaben. Ermöglicht wird dies über die De-Minimis-Ausnahme, die laut OGE aber nicht auf den Kryptomarkt zutrifft.

 „Da Kryptowährungen und Stablecoins keine ‚öffentlich gehandelten Wertpapiere‘ sind, gilt für diese Vermögenswerte keine De-minimis-Ausnahme. Infolgedessen darf ein Mitarbeiter, der einen beliebigen Betrag einer Kryptowährung oder eines Stablecoins besitzt, nicht an einer bestimmten Angelegenheit mitwirken, wenn er weiß, dass diese bestimmte Angelegenheit eine direkte und vorhersehbare Auswirkung auf den Wert seiner Kryptowährung oder Stablecoins haben könnte“, heißt es in der Veröffentlichung. 

Die Ausnahme der Regel: Branchenfonds

Die Ausnahme betrifft alle Beamten, die weniger als 50.000 US-Dollar in Kryptofonds halten, die Firmen abbilden, die von potenziellen Regularien profitieren würden. Besonders betonen möchte die OGE, dass es bei der Klassifizierung solcher Branchenfonds zu Schwierigkeiten kommen könne. Anhand des Namens würde der Unterschied zwischen Branchenfonds und diversifizierten Fonds, für die keine Ausnahme gelten soll, nicht immer klar werden. Infolgedessen werden die Agenturen „über den Fondsnamen hinaus auf den Prospekt schauen müssen“, um die tatsächliche Anlagestrategie des Fonds zu bestimmen, so die Behörde.

Ein Problem entsteht dann, wenn nur Beamte an den Gesetzten arbeiten dürfen, die womöglich keinen Bezug zum Thema haben. Ob diese Regelung eine Gefahr für sinnvolle Regulierungen darstellt, bleibt abzuwarten. Auch direkte Auswirkungen auf die gerichtliche Auseinandersetzung der SEC mit Ripple scheint denkbar.

 

Raphael Schleuning

SEO, Media Manager, News-Beiträge. Handelskontor-News@web.de

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