In den vergangenen Wochen wurde viel über die MiCA-Verordnung der EU diskutiert und auch nun nach der letzten Abstimmung, geht der Gesetzentwurf zwar ohne das „Bitcoin-Verbot“ in die nächste Runde. Neue Limitierungen sind aber schon in Planung. Bei unhosted Wallets und DeFi-Anwendungen soll es nun zu massiven Einschränkungen kommen.
Bis zur Deadline war unklar, ob die Fraktionen der Grünen, Linken und Sozialdemokraten noch Einspruch gegen das Fortschreiten der Verordnung erheben. Die Frist war in der Nacht vom 24. auf den 25. März ausgelaufen, wodurch die Richtlinien jetzt auf den sogenannten Trilog, den nächsten Schritt des EU-Gesetzgebungsprozesses treffen.
Stefan Berger, CDU-Politiker und EP-Berichterstatter des MiCA-Gesetzesentwurf erklärte, dass seine Position als Trilog-Mandat „nicht gechallenged“ wurde. „Ich werde nun in die Trilog-Verhandlungen gehen, mit der Position, dass es keinen PoW-Ban geben wird”, heißt es weiter in seinem Statement auf Twitter.
Im finalen Entwurf sollen Kryptowährungen in die EU-Taxonomie aufgenommen werden, die Wirtschaftsaktivitäten nach ihrer Nachhaltigkeit bewertet.
Am 31. März kommt es im ECON-Ausschuss zu weiteren Abstimmungen in Bezug auf Geldwäsche bei Kryptowährungen. Besonders betroffen sind unhosted Wallets und der DeFi-Bereich. Patrick Hansen von Unstoppable Finance sieht im Entwurf der Abstimmung einige „absolute rote Flaggen.“
Im neuen, überarbeiteten Paragrafen der TRF sollen Transaktionen zwischen unhosted Wallets (also self-hosted Wallets, die unabhängig von Intermediären funktionieren) und Krypto-Dienstleistern nicht mehr legal möglich sein.
Zwar handelt es sich vorab nur um einen Entwurf, dennoch ist eine Durchsetzung der Einschränkungen wahrscheinlicher als bei der Abstimmung zum vollständigen Bitcoin-Verbot.
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